Auftragsverarbeitung (AVV / DPA)
Für Geschäftskunden, bei denen der EOM Planner personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV; international „DPA“) die vertragliche Grundlage.
Stand: 06.08.2026 · Verantwortlich: Eagle Online Marketing GmbH & Co. KG, Berlin
1. Unterzeichnung
- Im Kundenkonto unter Verwaltung → AVV / DPA können Sie die aktuelle Fassung einsehen, als PDF herunterladen und akzeptieren.
- Vor Annahme der aktuellen Version können schreibende CRM- und Rechnungsfunktionen eingeschränkt sein (AV-Gate) — Lesen und Setup bleiben erreichbar.
- Fragen und abweichende Muster: datenschutz@eagle.marketing oder Kontakt. Prüfung Ihres Standard-AVV in der Regel binnen weniger Werktage.
2. Inhalt und Anlagen
Der AVV regelt unter anderem: Zweck und Dauer der Verarbeitung, Art der Daten, Pflichten von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs), Weisungsrecht, Löschung/Rückgabe nach Vertragsende, Nachweispflichten und Audits.
- Subprozessoren — weitere Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO.
- Sicherheit & Vertrauen — Hosting, Verschlüsselung, Betrieb.
- GoBD & Verfahrensdokumentation — Rechnungen und Buchhaltung.
- Privacy (EN) / Datenschutz (DE)
3. Hinweis
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Vertragsversion und Produktstand stimmen wir bei Bedarf mit Ihrer Datenschutz- oder Legal-Stelle ab.