Auftragsverarbeitung (AVV / DPA)

Für Geschäftskunden, bei denen der EOM Planner personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV; international „DPA“) die vertragliche Grundlage.

Stand: 06.08.2026 · Verantwortlich: Eagle Online Marketing GmbH & Co. KG, Berlin

1. Unterzeichnung

  • Im Kundenkonto unter Verwaltung → AVV / DPA können Sie die aktuelle Fassung einsehen, als PDF herunterladen und akzeptieren.
  • Vor Annahme der aktuellen Version können schreibende CRM- und Rechnungsfunktionen eingeschränkt sein (AV-Gate) — Lesen und Setup bleiben erreichbar.
  • Fragen und abweichende Muster: datenschutz@eagle.marketing oder Kontakt. Prüfung Ihres Standard-AVV in der Regel binnen weniger Werktage.

2. Inhalt und Anlagen

Der AVV regelt unter anderem: Zweck und Dauer der Verarbeitung, Art der Daten, Pflichten von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs), Weisungsrecht, Löschung/Rückgabe nach Vertragsende, Nachweispflichten und Audits.

3. Hinweis

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Vertragsversion und Produktstand stimmen wir bei Bedarf mit Ihrer Datenschutz- oder Legal-Stelle ab.

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